Integrationsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die wichtigsten Gesetzesänderungen durch das neue Integrationsgesetzes im Überblick)
 
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Am 6. August 2016 ist das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzestitel ist aber mitnichten Programm: Wie schon die „Asylpakete I und II“ hält auch der jüngste Gesetzesstreich wieder ein buntes – bzw. graues – Potpourri gesetzlicher Neuerungen bereit, von denen nicht wenige rein gar nichts mit dem Thema Integration zu tun haben. Die wichtigsten Themen sind Wohnsitzauflage, Niederlassungserlaubnis, Integrationskurse, Ausbildungsduldung, Kürzungen bei Asylbewerberleistungen und Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs).
 
Am 6. August 2016 ist das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzestitel ist aber mitnichten Programm: Wie schon die „Asylpakete I und II“ hält auch der jüngste Gesetzesstreich wieder ein buntes – bzw. graues – Potpourri gesetzlicher Neuerungen bereit, von denen nicht wenige rein gar nichts mit dem Thema Integration zu tun haben. Die wichtigsten Themen sind Wohnsitzauflage, Niederlassungserlaubnis, Integrationskurse, Ausbildungsduldung, Kürzungen bei Asylbewerberleistungen und Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs).
Hier ist der Link zur ausführlichen Stellungnahme des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg zum Integrationsgesetz: [[http://fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Asyl-%20und%20Fluechtlingspolitik%20BRD/2016-09-20-Ueberblick-IntegrG-FR%20BW.pdf]].
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Hier ist der Link zur ausführlichen [[http://fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Asyl-%20und%20Fluechtlingspolitik%20BRD/2016-09-20-Ueberblick-IntegrG-FR%20BW.pdf Stellungnahme des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg zum Integrationsgesetz]].

Version vom 21. Januar 2017, 14:18 Uhr

Am 6. August 2016 ist das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzestitel ist aber mitnichten Programm: Wie schon die „Asylpakete I und II“ hält auch der jüngste Gesetzesstreich wieder ein buntes – bzw. graues – Potpourri gesetzlicher Neuerungen bereit, von denen nicht wenige rein gar nichts mit dem Thema Integration zu tun haben. Die wichtigsten Themen sind Wohnsitzauflage, Niederlassungserlaubnis, Integrationskurse, Ausbildungsduldung, Kürzungen bei Asylbewerberleistungen und Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs). Hier ist der Link zur ausführlichen [Stellungnahme des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg zum Integrationsgesetz].