Beschäftigungsduldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG stellt eine besondere Form der Duldung  aus dringenden persönlichen Gründen für nachhaltig beschäftigte Personen dar. Diese Möglichkeit steht nicht nur Fachkräften offen, sondern ist unabhängig von dem Vorliegen eines Berufsabschlusses.
 
Die Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG stellt eine besondere Form der Duldung  aus dringenden persönlichen Gründen für nachhaltig beschäftigte Personen dar. Diese Möglichkeit steht nicht nur Fachkräften offen, sondern ist unabhängig von dem Vorliegen eines Berufsabschlusses.
 
    
 
    
Näheres ist in einer [[Medium:2019-12-23 Beschäftigungsduldung.pdf|mini]] beschrieben, die vom Baden-Württemberg. Innenministerium und dem Flüchtlingsrat BW herausgegeben wird.
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Näheres ist in einer [[Medium:2019-12-23 Beschäftigungsduldung.pdf|Handreichung]] beschrieben, die vom Baden-Württemberg. Innenministerium und dem Flüchtlingsrat BW herausgegeben wird.

Version vom 3. Januar 2020, 11:34 Uhr

Die Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG stellt eine besondere Form der Duldung aus dringenden persönlichen Gründen für nachhaltig beschäftigte Personen dar. Diese Möglichkeit steht nicht nur Fachkräften offen, sondern ist unabhängig von dem Vorliegen eines Berufsabschlusses.

Näheres ist in einer Handreichung beschrieben, die vom Baden-Württemberg. Innenministerium und dem Flüchtlingsrat BW herausgegeben wird.