Mietobergrenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2017, 09:24 Uhr
Für die Miete von Anschluss-Unterbringungen gelten im Landkreis Konstanz die folgenden Mit-Obergrenzen, die vom Landkreis bzw. vom Jobcenter maximal bezuschusst werden.
Kriterien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft abgeschlossene Wohnungen: