Beschäftigungsduldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beschäftigungsduldung gem􏰈äß § 60􏰎􏰃d Aufen􏰁thG stellt ei􏰁ne 􏰆besondere Form􏰈 der Duldun􏰁g aus dri􏰁ngen􏰁de􏰁n persön􏰁lic􏰀hen􏰁 Grün􏰁den􏰁 für 􏰁nach􏰀hhaltig 􏰆bes􏰀chäftigte Person􏰁en􏰁 dar. Diese Möglichkeit steht 􏰁nicht n􏰁ur Fa􏰀chkräften􏰁 offe􏰁n, so􏰁nder􏰁n ist u􏰁na􏰆bhä􏰁ngig 􏰇von􏰁 dem􏰈 Vorliegen􏰁 ein􏰁es Berufsabschlusses.
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Die Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG stellt eine besondere Form der Duldung aus dringenden persönlichen Gründen für nachhaltig beschäftigte Personen dar. Diese Möglichkeit steht nicht nur Fachkräften offen, sondern ist unabhängig von dem Vorliegen eines Berufsabschlusses.
 
    
 
    
Bes􏰀hätigu􏰁gsduldu􏰁ge􏰁 kö􏰁􏰁e􏰁 a􏰆 de􏰈 􏰄. Ja􏰁uar 􏰂􏰃􏰂􏰃 􏰆is zu􏰈 􏰋􏰃. Deze􏰈􏰆er 􏰂􏰃􏰂􏰋 erteilt 􏰍erde􏰁, es ha􏰁delt si􏰀h also u􏰈 ei􏰁e zeit- li􏰀h 􏰆efristete Regelu􏰁g. I􏰈 Gege􏰁satz zur Aus􏰆ildu􏰁gsduldu􏰁g 􏰊§ 􏰎􏰃􏰀 Aufe􏰁thG􏰌 s􏰀hließt die Bes􏰀hätigu􏰁gsduldu􏰁g au􏰀h de􏰁*die ausrei- sepli􏰀hige􏰁 Ehe-/Le􏰆e􏰁spart􏰁er*i􏰁 so􏰍ie die i􏰁 fa􏰈iliärer Le􏰆e􏰁s- ge􏰈ei􏰁s􏰀hat 􏰈it de􏰈*der A􏰁tragsteller*i􏰁 le􏰆e􏰁de􏰁 􏰈i􏰁derjähri- ge􏰁 ledige􏰁 Ki􏰁der ei􏰁, 􏰍e􏰁􏰁 alle Voraussetzu􏰁ge􏰁 􏰇orliege􏰁 􏰊siehe 􏰂.􏰌. Für die a􏰁tragstelle􏰁de Perso􏰁 u􏰁d dere􏰁 Part􏰁er*i􏰁 gilt, dass die Bes􏰀hätigu􏰁gsduldu􏰁g 􏰁ur 􏰆ei ei􏰁er Ei􏰁reise 􏰁a􏰀h Deuts􏰀hla􏰁d 􏰆is zu􏰈 􏰄. August 􏰂􏰃􏰄􏰅 erteilt 􏰍erde􏰁 ka􏰁􏰁. Die Bes􏰀hätigu􏰁gsduldu􏰁g 􏰍ird für 􏰋􏰃 Mo􏰁ate erteilt. Auf ihre Erteilu􏰁g 􏰆esteht i􏰁 der Regel ei􏰁 A􏰁spru􏰀h, 􏰍e􏰁􏰁 alle Voraussetzu􏰁ge􏰁 erfüllt si􏰁d, die zustä􏰁dige Auslä􏰁der􏰆ehörde hat also gru􏰁dsätzli􏰀h kei􏰁 Er􏰈esse􏰁.
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Näheres ist in einer Handreichung beschrieben, die vom Baden-Württemberg. Innenministerium und dem Flüchtlingsrat BW herausgegeben wird.

Version vom 3. Januar 2020, 11:30 Uhr

Die Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG stellt eine besondere Form der Duldung aus dringenden persönlichen Gründen für nachhaltig beschäftigte Personen dar. Diese Möglichkeit steht nicht nur Fachkräften offen, sondern ist unabhängig von dem Vorliegen eines Berufsabschlusses.

Näheres ist in einer Handreichung beschrieben, die vom Baden-Württemberg. Innenministerium und dem Flüchtlingsrat BW herausgegeben wird.