دَورات و تَدابير إندماج اللّاجئين - FIM

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دورات إندماج اللاجئين تهدف لتوفير فرص عمل للاجئين وفق مفاهيم برنامج سوق العمل.

الواجبات:

مقدمو الدورات

تقع المسؤولية الأساسية لإنشاء FIM، على عاتق مقدمي الدورات. و ذلك لتوفير فرص عمل مناسبة. حيث يتم تقديم الطلبات من داخل و من خارج FIM و ذلك من خلال السلطات المختصة بموجب قانون كفاءات طالبي اللجوء. و هذه بدورها تقوم بإعادة توجيه الطلبات إلى وكالات التوظيف المسؤولة. واستنادا إلى التزام FIM، يساعد مقدمو الدورات السلطات المختصة، في عملية اختيار المشاركين. و ذلك بموجب قانون كفاءات طالبي اللجوء. ومن المهم ضمان حصول اللاجئات على فرص عمل على قدم المساواة. و بالإضافة إلى ذلك، ينبغي مراعاة متطلبات الأشخاص ذوي الإحتياجات الخاصة، أثناء عملية الإختيار أو التقدم لفرص العمل.

Die Maßnahmeträger führen die FIM durch und übermitteln die zur Abrechnung benötigten Informationen an die Agentur für Arbeit. Die Maßnahmeträger zahlen die Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmenden aus. Falls Teilnehmende eine FIM abbrechen oder nicht erscheinen, teilen die Maßnahmeträger dies der nach dem AsylbLG zuständigen Behörde mit. Soweit die FIM die Möglichkeit bieten, ausbildungs- und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden festzustellen, sollen diese erfasst und am Ende der Maßnahme beispielsweise in Form eines Kurzlebenslaufs oder einer standardisierten Beurteilung mit den Abrechnungsdaten an die Agentur für Arbeit übermittelt werden, soweit der Teilnehmende darin einwilligt.


Agentur für Arbeit

Die örtliche Agentur für Arbeit prüft die Anträge auf das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen und der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie führt die Abrechnung durch und erstattet die Maßnahmekosten sowie die Mehraufwandsentschädigung. Die örtliche Agentur für Arbeit nutzt die von den Maßnahmeträgern übermittelten Informationen zu den Fähigkeiten und Kenntnissen der Teilnehmenden im Hinblick auf weiterführende Arbeitsförderungsmaßnahmen bzw. stellt diese den ggf. anschließend zuständigen Jobcentern zur Verfügung.


Zuständige Behörde nach dem AsylbLG

Der nach dem AsylbLG zuständigen Behörde obliegt es, „externe“ FIM und “interne” FIM bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu beantragen, anhand der Zielgruppe die potenziellen Teilnehmenden zu bestimmen, gemeinsam mit dem Maßnahmeträger eine Auswahl zu treffen und dann die Teilnehmenden zuzuweisen. Hier ist das das Landratsamt Konstanz. Des Weiteren obliegt ihr die Entscheidung über das Eintreten von Sanktionen bei Fehlverhalten der Teilnehmenden.