Miete Gemeinschaftsunterkunft

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Miete Gemeinschaftsunterkunft das Landratsamt Konstanz hat im November 2016 die Gebührenordnung für die Gemeinschaftsun-terkünfte (GU) für Flüchtlinge geändert. Bis Oktober wurde der Wohnheimplatz in einem Dreibett-zimmer mit 140€ berechnet. Jetzt sieht die Gebührenordnung folgendermaßen aus: 1. Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres 320,00 € 2. Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres oder Kinder nach Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie sich noch in der Schulausbildung befinden 183,00 € 3. Paare mit mehr als 2 Kindern nach Ziff. 3 916,00 € 4. Alleinerziehende mit mehr als 2 Kindern nach Ziff.2 687,00 €