Anhörung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Merkblatt liefert einige wichtige zusätzliche Hinweise für die Rechte von Beiständen im Anhörungsverfahren: [[Special:MyLanguage/Medium:2017-03-28-Merkblatt Beistaende.pdf|Merkblatt]]<br />
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Das Merkblatt liefert einige wichtige zusätzliche Hinweise für die Rechte von Beiständen im Anhörungsverfahren: [[Medium:2017-03-28-Merkblatt Beistaende.pdf|Merkblatt]]<br />
  
  

Version vom 10. August 2017, 17:49 Uhr

Sprachen:
العربية • ‎Deutsch • ‎English • ‎فارسی • ‎ትግርኛ

Normalerweise werden die Antragsteller auf Asyl zweimal interviewt:

I. bei der Antragstellung - das sogen. "1. Interview"

Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem Dublin III - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder oben anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.

II. vor der Entscheidung über den Asylantrag - das sogen. "2. Interview"

Hier meine Aufzeichnungen das 2. Interview betreffend.
Folgende Themen wurden in dieser Reihenfolge verhandelt:

  1. Personalien des Antragstellers abgleichen
  2. Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
  3. Fragen nach dem Fluchtweg: Reiseweg, Kosten der Flucht, erkennungsdienstliche Behandlung unterwegs, Asylantrag gestellt?
  4. Fluchtgründe - möglichst detailliert und Personen-bezogen!
  5. Was würde geschehen, wenn der Antragsteller in die Heimat zurück geschickt würde?
  6. Soll der Antrag nur auf die Flüchtlingseigenschaft begrenzt werden? (Ausschluss der Prüfung auf politisches Asyl nach §16 GG)
  7. Warum gerade Deutschland als Fluchtziel?
  8. Soll das Protokoll zurück übersetzt werden?
  9. Haben Sie alles gesagt, was Sie vortragen wollten?
  10. Unterschreiben Sie?

Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.


Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung
Heidelberg

Bei der Begleitung von Asylbewerbern bedarf es aus Sicherheitsgründen einer vorherigen Anmeldung der Begleitperson. Diese Anmeldung der Begleitperson soll an das E-Mail-Postfach info_Heidelberg@bamf.bund.de gesendet werden.

Die Anmeldung muss neben dem Namen der Begleitperson und ggf. dem Kfz-Kennzeichen (bei Anreise mit dem Pkw) auch eine entsprechende durch den Asylbewerber ausgestellte Vollmacht enthalten, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass der Asylbewerber tatsächlich die Begleitung durch besagte Person bei seinem BAMF-Termin wünscht sowie die Kopie der Ladung des Asylbewerbers umfassen. Die Vollmacht als auch die Ladung des Asylbewerbers bitten wir als Scan der E-Mail anzuhängen. Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor dem BAMF-Termin zu erfolgen. Da es bei einigen Begleitpersonen Unsicherheit ausgelöst hat, dass durch das Bundesamt keine Rückmeldung erfolgte, wird künftig folgende Antwort gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 612 Heidelberg

Die Begleitpersonen, werden vom BAMF tagesaktuell gelistet und weitergemeldet, sodass es beim Einlass an der Pforte des Ankunftszentrums des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg (Patrick-Henry-Village, Grasweg, Heidelberg) keine Probleme geben sollte. Zur Sicherheit sollte als Nachweis für die Versendung der Anmeldung, die Antwort-E-Mail des BAMF ausgedruckt mitzubringen.

Bei fehlender Anmeldung und Vollmacht kann an der Pforte zum Ankunftszentrum kein Zutritt gewährt werden. Gegebenenfalls besteht zwar die Möglichkeit vor Ort abzuklären, ob eine Begleitung vom Antragsteller erwünscht ist und erfolgen kann. Dies ist jedoch eventuell mit erheblichem Zeitaufwand, entsprechenden Wartezeiten an der Pforte – außerhalb der Liegenschaft des Ankunftszentrums – und damit auch der Verzögerung des BAMF-Termins verbunden. Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung bei fehlender vorheriger Anmeldung und Vollmacht zu dem Ergebnis führt, dass der Zugang zum Ankunftszentrum verwehrt bleibt.


Reutlingen/Eningen, Meßstetten und Sigmaringen:

Eine Anmeldung in Reutlingen/Eningen, Meßstetten und Sigmaringen ist erforderlich.

  • In Reutlingen/Eningen wenden sich Begleitpersonen bitte an: Frau Vanessa Birk, Tel.: 07121/2417-432, E-Mail: vanessa.birk@bamf.bund.de.
  • In Meßstetten sind zuständig: Herr Davut Saglik, Tel.: 07121/2417-343; E-Mail: davut.saglik@bamf.bund.de, Frau Nicole Winkler, Tel.: 07121/2417-355; E-Mail: nicole.winkler@bamf.bund.de.
  • in Sigmaringen sind zuständig: Herr Julian Riester; E-Mail: julian.riester@bamf.bund.de,, Herr Silas Tantur; E-Mail: silas.tantur@bamf.bund.de.


Merkblatt für Beistände

Das Merkblatt liefert einige wichtige zusätzliche Hinweise für die Rechte von Beiständen im Anhörungsverfahren: Merkblatt


Weitere Links
Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren
Informationen zur Anhörung im Asylverfahren Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration, Stand Dez. 2016


Video zur Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren

Film des Asylzentrums Tübingen auf Arabisch, Englisch, Deutsch

Um geflüchtete Menschen und auch engagierte Helfer*innen auf die Anhörung vorzubereiten, hat das Tübinger Asylzentrum e.V. ein Video zu diesem Thema gedreht. Es ist auf drei verschiedenen Sprachen verfügbar. Neben den Videos finden sich auf dem Youtube-Kanal des Asylzentrums weitere Videos über das Asylzentrum Tübingen e.V. sowie allgemeine Menschenrechtsberichte und Nachrichten.
Link zum Video auf Arabisch
Link zum Video auf Englisch
Link zum Video auf Deutsch