Anhörung: Unterschied zwischen den Versionen

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Normalerweise werden die Antragsteller auf Asyl zweimal interviewt:<br />
 
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'''I. bei der Antragstellung - das sogen. "1. Interview"'''<br />
 
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Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem [[Dublin III]] - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder oben anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.
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Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem [[Special:MyLanguage/Dublin III - Verfahren|Dublin III]] - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder ob ein anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.
 
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Hier meine Aufzeichnungen das 2. Interview betreffend. <br />
 
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Folgende Themen wurden in dieser Reihenfolge verhandelt:<br />
 
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#    Personalien des Antragstellers abgleichen
 
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#    Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
 
#    Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
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Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.<br />
 
Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.<br />
  
===== Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung =====
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1. Begleitung von Asylbewerbern zu BAMF-Terminen '''auf dem Gelände des Ankunftszentrums des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg (Patrick-Henry-Village, Grasweg, Heidelberg''')
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Vergleiche auch den [[Fragenkatalog im Anhörungsverfahren]].
Bei der Begleitung von Asylbewerbern bedarf es aus Sicherheitsgründen einer vorherigen Anmeldung der Begleitperson. Diese Anmeldung der Begleitperson soll künftig an das E-Mail-Postfach info_Heidelberg@bamf.bund.de gesendet werden.
 
  
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===== Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung ===== <!--T:8-->
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===== Heidelberg ===== <!--T:9-->
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Bei der Begleitung von Asylbewerbern bedarf es aus Sicherheitsgründen einer vorherigen Anmeldung der Begleitperson. Diese Anmeldung der Begleitperson soll an das E-Mail-Postfach info_Heidelberg@bamf.bund.de gesendet werden.
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Die Anmeldung muss neben dem Namen der Begleitperson und ggf. dem Kfz-Kennzeichen (bei Anreise mit dem Pkw) auch eine entsprechende durch den Asylbewerber ausgestellte Vollmacht enthalten, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass der Asylbewerber tatsächlich die Begleitung durch besagte Person bei seinem BAMF-Termin wünscht sowie die Kopie der Ladung des Asylbewerbers umfassen. Die Vollmacht als auch die Ladung des Asylbewerbers bitten wir als Scan der E-Mail anzuhängen.
 
Die Anmeldung muss neben dem Namen der Begleitperson und ggf. dem Kfz-Kennzeichen (bei Anreise mit dem Pkw) auch eine entsprechende durch den Asylbewerber ausgestellte Vollmacht enthalten, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass der Asylbewerber tatsächlich die Begleitung durch besagte Person bei seinem BAMF-Termin wünscht sowie die Kopie der Ladung des Asylbewerbers umfassen. Die Vollmacht als auch die Ladung des Asylbewerbers bitten wir als Scan der E-Mail anzuhängen.
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Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor dem BAMF-Termin zu erfolgen.
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Da es bei einigen Begleitpersonen Unsicherheit ausgelöst hat, dass durch das Bundesamt keine Rückmeldung erfolgte, wird künftig folgende Antwort gesendet:
  
Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor dem BAMF-Termin zu erfolgen.
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''Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet.''<br />
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''Mit freundlichen Grüßen''<br />
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''Bundesamt für Migration und Flüchtlinge''<br />
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''Referat 612 Heidelberg''
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Die Begleitpersonen, werden vom BAMF tagesaktuell gelistet und weitergemeldet, sodass es beim Einlass an der Pforte des Ankunftszentrums des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg (Patrick-Henry-Village, Grasweg, Heidelberg) keine Probleme geben sollte.
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Zur Sicherheit sollte als Nachweis für die Versendung der Anmeldung, die Antwort-E-Mail des BAMF ausgedruckt mitzubringen.
  
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Bei fehlender Anmeldung und Vollmacht kann an der Pforte zum Ankunftszentrum kein Zutritt gewährt werden. Gegebenenfalls besteht zwar die Möglichkeit vor Ort abzuklären, ob eine Begleitung vom Antragsteller erwünscht ist und erfolgen kann. Dies ist jedoch eventuell mit erheblichem Zeitaufwand, entsprechenden Wartezeiten an der Pforte – außerhalb der Liegenschaft des Ankunftszentrums – und damit auch der Verzögerung des BAMF-Termins verbunden. Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung bei fehlender vorheriger Anmeldung und Vollmacht zu dem Ergebnis führt, dass der Zugang zum Ankunftszentrum verwehrt bleibt.
 
Bei fehlender Anmeldung und Vollmacht kann an der Pforte zum Ankunftszentrum kein Zutritt gewährt werden. Gegebenenfalls besteht zwar die Möglichkeit vor Ort abzuklären, ob eine Begleitung vom Antragsteller erwünscht ist und erfolgen kann. Dies ist jedoch eventuell mit erheblichem Zeitaufwand, entsprechenden Wartezeiten an der Pforte – außerhalb der Liegenschaft des Ankunftszentrums – und damit auch der Verzögerung des BAMF-Termins verbunden. Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung bei fehlender vorheriger Anmeldung und Vollmacht zu dem Ergebnis führt, dass der Zugang zum Ankunftszentrum verwehrt bleibt.
Nicht in Heidelberg anzumelden, sind Begleitpersonen bei Terminen in anderen BAMF-Standorten. Das Transfermanagement im PHV kann insofern keine Anmeldung übernehmen.
 
  
In den BAMF-Außenstellen '''Karlsruhe''', '''Ellwangen''' und '''Freiburg''' bedarf es nach jetzigem Stand keiner vorherigen Anmeldung beim BAMF.
 
  
Bei Terminen in den Außenstellen '''Sigmaringen''' und '''Reutlingen/Eningen''' (einschl. Dienststelle '''Meßstetten''') bittet das BAMF um vorherige Anmeldung der Begleitperson. Diese werden bitte unter folgenden Kontaktdaten gemeldet:
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===== Reutlingen/Eningen, Meßstetten und Sigmaringen: ===== <!--T:14-->
  
In '''Reutlingen/Eningen''' wenden sich Begleitpersonen bitte an: Frau Vanessa Birk, Tel.: 07121/2417-432, E-Mail: vanessa.birk@bamf.bund.de .
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Eine Anmeldung in Reutlingen/Eningen, Meßstetten und Sigmaringen ist erforderlich.
  
In '''Meßstetten''' sind zuständig: Herr Davut Saglik, Tel.: 07121/2417-343; E-Mail:  davut.saglik@bamf.bund.de, Frau Nicole Winkler, Tel.: 07121/2417-355; E-Mail:  nicole.winkler@bamf.bund.de.
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* In Reutlingen/Eningen wenden sich Begleitpersonen bitte an: Frau Vanessa Birk, Tel.: 07121/2417-432, E-Mail: vanessa.birk@bamf.bund.de.
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* In Meßstetten sind zuständig: Herr Davut Saglik, Tel.: 07121/2417-343; E-Mail:  davut.saglik@bamf.bund.de, Frau Nicole Winkler, Tel.: 07121/2417-355; E-Mail:  nicole.winkler@bamf.bund.de.
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* in Sigmaringen sind zuständig: Herr Julian Riester; E-Mail:  julian.riester@bamf.bund.de,, Herr Silas Tantur; E-Mail:  silas.tantur@bamf.bund.de.
  
Ansprechpartner in '''Sigmaringen''' sind: Herr Julian Riester; E-Mail:  julian.riester@bamf.bund.de, Herr Silas Tantur; E-Mail:  silas.tantur@bamf.bund.de.
 
  
Ich bitte Sie, diese Informationen an die Stadt- und Landkreise in Ihrem Regierungsbezirk weiterzugeben und darauf hinzuweisen, die Information auch unter den Ehrenamtlichen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zu streuen, da meist ehrenamtliche Helfer als Begleitperson fungieren und den Behörden nicht immer bekannt sein wird, ob eine Begleitung stattfindet.<br />
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==== Merkblatt für Beistände ==== <!--T:17-->
  
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Das Merkblatt liefert einige wichtige zusätzliche Hinweise für die Rechte von Beiständen im Anhörungsverfahren: [[Medium:2017-03-28-Merkblatt Beistaende.pdf|Merkblatt]]<br />
  
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
  
Beste Grüße aus Heidelberg
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Christian Schmidt
 
 
 
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 92 – Landesweite Steuerungsaufgaben - 76247 Karlsruhe <br />
 
 
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! Weitere Links
 
! Weitere Links
 
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| [[Fragenkatalog im Anhörungsverfahren | Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren]]
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| [[Special:MyLanguage/Fragenkatalog im Anhörungsverfahren | Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren]]
 
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| [http://www.asyl.net/index.php?id=337 Informationen zur Anhörung im Asylverfahren] Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration, Stand Dez. 2016
 
| [http://www.asyl.net/index.php?id=337 Informationen zur Anhörung im Asylverfahren] Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration, Stand Dez. 2016
 
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===== Video zur Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren ===== <!--T:20-->
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'''Film des Asylzentrums Tübingen auf Arabisch, Englisch, Deutsch'''<br />
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Um geflüchtete Menschen und auch engagierte Helfer*innen auf die Anhörung vorzubereiten, hat das Tübinger Asylzentrum e.V. ein Video zu diesem Thema gedreht. Es ist auf drei verschiedenen Sprachen verfügbar. Neben den Videos finden sich auf dem [https://www.youtube.com/channel/UCYw_PRWw0yJHrn73dWxWDvw Youtube-Kanal des Asylzentrums] weitere Videos über das Asylzentrum Tübingen e.V. sowie allgemeine Menschenrechtsberichte und Nachrichten.<br />
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[https://youtu.be/6RM4QLTiA7E Link zum Video auf Arabisch]<br />
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[https://youtu.be/iuYBpp_CkYA Link zum Video auf Englisch]<br />
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[https://youtu.be/ar4itIlq_jM Link zum Video auf Deutsch]<br />
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2018, 11:56 Uhr

Sprachen:
العربية • ‎Deutsch • ‎English • ‎فارسی • ‎ትግርኛ

Normalerweise werden die Antragsteller auf Asyl zweimal interviewt:

I. bei der Antragstellung - das sogen. "1. Interview"

Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem Dublin III - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder ob ein anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.

II. vor der Entscheidung über den Asylantrag - das sogen. "2. Interview"

Hier meine Aufzeichnungen das 2. Interview betreffend.
Folgende Themen wurden in dieser Reihenfolge verhandelt:

  1. Personalien des Antragstellers abgleichen
  2. Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
  3. Fragen nach dem Fluchtweg: Reiseweg, Kosten der Flucht, erkennungsdienstliche Behandlung unterwegs, Asylantrag gestellt?
  4. Fluchtgründe - möglichst detailliert und Personen-bezogen!
  5. Was würde geschehen, wenn der Antragsteller in die Heimat zurück geschickt würde?
  6. Soll der Antrag nur auf die Flüchtlingseigenschaft begrenzt werden? (Ausschluss der Prüfung auf politisches Asyl nach §16 GG)
  7. Warum gerade Deutschland als Fluchtziel?
  8. Soll das Protokoll zurück übersetzt werden?
  9. Haben Sie alles gesagt, was Sie vortragen wollten?
  10. Unterschreiben Sie?

Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.

Vergleiche auch den Fragenkatalog im Anhörungsverfahren.


Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung
Heidelberg

Bei der Begleitung von Asylbewerbern bedarf es aus Sicherheitsgründen einer vorherigen Anmeldung der Begleitperson. Diese Anmeldung der Begleitperson soll an das E-Mail-Postfach info_Heidelberg@bamf.bund.de gesendet werden.

Die Anmeldung muss neben dem Namen der Begleitperson und ggf. dem Kfz-Kennzeichen (bei Anreise mit dem Pkw) auch eine entsprechende durch den Asylbewerber ausgestellte Vollmacht enthalten, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass der Asylbewerber tatsächlich die Begleitung durch besagte Person bei seinem BAMF-Termin wünscht sowie die Kopie der Ladung des Asylbewerbers umfassen. Die Vollmacht als auch die Ladung des Asylbewerbers bitten wir als Scan der E-Mail anzuhängen. Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor dem BAMF-Termin zu erfolgen. Da es bei einigen Begleitpersonen Unsicherheit ausgelöst hat, dass durch das Bundesamt keine Rückmeldung erfolgte, wird künftig folgende Antwort gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 612 Heidelberg

Die Begleitpersonen, werden vom BAMF tagesaktuell gelistet und weitergemeldet, sodass es beim Einlass an der Pforte des Ankunftszentrums des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg (Patrick-Henry-Village, Grasweg, Heidelberg) keine Probleme geben sollte. Zur Sicherheit sollte als Nachweis für die Versendung der Anmeldung, die Antwort-E-Mail des BAMF ausgedruckt mitzubringen.

Bei fehlender Anmeldung und Vollmacht kann an der Pforte zum Ankunftszentrum kein Zutritt gewährt werden. Gegebenenfalls besteht zwar die Möglichkeit vor Ort abzuklären, ob eine Begleitung vom Antragsteller erwünscht ist und erfolgen kann. Dies ist jedoch eventuell mit erheblichem Zeitaufwand, entsprechenden Wartezeiten an der Pforte – außerhalb der Liegenschaft des Ankunftszentrums – und damit auch der Verzögerung des BAMF-Termins verbunden. Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung bei fehlender vorheriger Anmeldung und Vollmacht zu dem Ergebnis führt, dass der Zugang zum Ankunftszentrum verwehrt bleibt.


Reutlingen/Eningen, Meßstetten und Sigmaringen:

Eine Anmeldung in Reutlingen/Eningen, Meßstetten und Sigmaringen ist erforderlich.

  • In Reutlingen/Eningen wenden sich Begleitpersonen bitte an: Frau Vanessa Birk, Tel.: 07121/2417-432, E-Mail: vanessa.birk@bamf.bund.de.
  • In Meßstetten sind zuständig: Herr Davut Saglik, Tel.: 07121/2417-343; E-Mail: davut.saglik@bamf.bund.de, Frau Nicole Winkler, Tel.: 07121/2417-355; E-Mail: nicole.winkler@bamf.bund.de.
  • in Sigmaringen sind zuständig: Herr Julian Riester; E-Mail: julian.riester@bamf.bund.de,, Herr Silas Tantur; E-Mail: silas.tantur@bamf.bund.de.


Merkblatt für Beistände

Das Merkblatt liefert einige wichtige zusätzliche Hinweise für die Rechte von Beiständen im Anhörungsverfahren: Merkblatt


Weitere Links
Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren
Informationen zur Anhörung im Asylverfahren Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration, Stand Dez. 2016


Video zur Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren

Film des Asylzentrums Tübingen auf Arabisch, Englisch, Deutsch

Um geflüchtete Menschen und auch engagierte Helfer*innen auf die Anhörung vorzubereiten, hat das Tübinger Asylzentrum e.V. ein Video zu diesem Thema gedreht. Es ist auf drei verschiedenen Sprachen verfügbar. Neben den Videos finden sich auf dem Youtube-Kanal des Asylzentrums weitere Videos über das Asylzentrum Tübingen e.V. sowie allgemeine Menschenrechtsberichte und Nachrichten.
Link zum Video auf Arabisch
Link zum Video auf Englisch
Link zum Video auf Deutsch