Anhörung: Unterschied zwischen den Versionen

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===== Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung =====
 
===== Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung =====
Einer Anmeldung beim Transfermanagement in '''Heidelberg''' bedarf es ausschließlich, wenn ein Termin in Heidelberg wahrgenommen werden soll. Da der Zugang zum Gelände kontrolliert wird, ist hier stets eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung unter Angabe von Name, Vorname und ggf. Kfz-Kennzeichen des Beistandes (bei Anreise mit dem Pkw) sowie dem Namen des begleiteten Asylbewerbers erfolgt beim Transfermanagement (Transfermanagement-PHV@rpk.bwl.de, Tel.: 06221 / 7593 -151 oder -152) spätestens einen Tag vor dem Anhörungstermin.
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1. Begleitung von Asylbewerbern zu BAMF-Terminen '''auf dem Gelände des Ankunftszentrums des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg (Patrick-Henry-Village, Grasweg, Heidelberg''')
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Bei der Begleitung von Asylbewerbern bedarf es aus Sicherheitsgründen einer vorherigen Anmeldung der Begleitperson. Diese Anmeldung der Begleitperson soll künftig an das E-Mail-Postfach info_Heidelberg@bamf.bund.de gesendet werden.
  
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Die Anmeldung muss neben dem Namen der Begleitperson und ggf. dem Kfz-Kennzeichen (bei Anreise mit dem Pkw) auch eine entsprechende durch den Asylbewerber ausgestellte Vollmacht enthalten, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass der Asylbewerber tatsächlich die Begleitung durch besagte Person bei seinem BAMF-Termin wünscht sowie die Kopie der Ladung des Asylbewerbers umfassen. Die Vollmacht als auch die Ladung des Asylbewerbers bitten wir als Scan der E-Mail anzuhängen.
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Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor dem BAMF-Termin zu erfolgen.
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Bei fehlender Anmeldung und Vollmacht kann an der Pforte zum Ankunftszentrum kein Zutritt gewährt werden. Gegebenenfalls besteht zwar die Möglichkeit vor Ort abzuklären, ob eine Begleitung vom Antragsteller erwünscht ist und erfolgen kann. Dies ist jedoch eventuell mit erheblichem Zeitaufwand, entsprechenden Wartezeiten an der Pforte – außerhalb der Liegenschaft des Ankunftszentrums – und damit auch der Verzögerung des BAMF-Termins verbunden. Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung bei fehlender vorheriger Anmeldung und Vollmacht zu dem Ergebnis führt, dass der Zugang zum Ankunftszentrum verwehrt bleibt.
 
Nicht in Heidelberg anzumelden, sind Begleitpersonen bei Terminen in anderen BAMF-Standorten. Das Transfermanagement im PHV kann insofern keine Anmeldung übernehmen.
 
Nicht in Heidelberg anzumelden, sind Begleitpersonen bei Terminen in anderen BAMF-Standorten. Das Transfermanagement im PHV kann insofern keine Anmeldung übernehmen.
  

Version vom 13. April 2017, 08:27 Uhr

Normalerweise werden die Antragsteller auf Asyl zweimal interviewt:

I. bei der Antragstellung - das sogen. "1. Interview"

Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem Dublin III - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder oben anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.

II. vor der Entscheidung über den Asylantrag - das sogen. "2. Interview"

Hier meine Aufzeichnungen das 2. Interview betreffend.
Folgende Themen wurden in dieser Reihenfolge verhandelt:

  1. Personalien des Antragstellers abgleichen
  2. Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
  3. Fragen nach dem Fluchtweg: Reiseweg, Kosten der Flucht, erkennungsdienstliche Behandlung unterwegs, Asylantrag gestellt?
  4. Fluchtgründe - möglichst detailliert und Personen-bezogen!
  5. Was würde geschehen, wenn der Antragsteller in die Heimat zurück geschickt würde?
  6. Soll der Antrag nur auf die Flüchtlingseigenschaft begrenzt werden? (Ausschluss der Prüfung auf politisches Asyl nach §16 GG)
  7. Warum gerade Deutschland als Fluchtziel?
  8. Soll das Protokoll zurück übersetzt werden?
  9. Haben Sie alles gesagt, was Sie vortragen wollten?
  10. Unterschreiben Sie?

Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.

Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung

1. Begleitung von Asylbewerbern zu BAMF-Terminen auf dem Gelände des Ankunftszentrums des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg (Patrick-Henry-Village, Grasweg, Heidelberg) Bei der Begleitung von Asylbewerbern bedarf es aus Sicherheitsgründen einer vorherigen Anmeldung der Begleitperson. Diese Anmeldung der Begleitperson soll künftig an das E-Mail-Postfach info_Heidelberg@bamf.bund.de gesendet werden.

Die Anmeldung muss neben dem Namen der Begleitperson und ggf. dem Kfz-Kennzeichen (bei Anreise mit dem Pkw) auch eine entsprechende durch den Asylbewerber ausgestellte Vollmacht enthalten, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass der Asylbewerber tatsächlich die Begleitung durch besagte Person bei seinem BAMF-Termin wünscht sowie die Kopie der Ladung des Asylbewerbers umfassen. Die Vollmacht als auch die Ladung des Asylbewerbers bitten wir als Scan der E-Mail anzuhängen.

Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor dem BAMF-Termin zu erfolgen.

Bei fehlender Anmeldung und Vollmacht kann an der Pforte zum Ankunftszentrum kein Zutritt gewährt werden. Gegebenenfalls besteht zwar die Möglichkeit vor Ort abzuklären, ob eine Begleitung vom Antragsteller erwünscht ist und erfolgen kann. Dies ist jedoch eventuell mit erheblichem Zeitaufwand, entsprechenden Wartezeiten an der Pforte – außerhalb der Liegenschaft des Ankunftszentrums – und damit auch der Verzögerung des BAMF-Termins verbunden. Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung bei fehlender vorheriger Anmeldung und Vollmacht zu dem Ergebnis führt, dass der Zugang zum Ankunftszentrum verwehrt bleibt. Nicht in Heidelberg anzumelden, sind Begleitpersonen bei Terminen in anderen BAMF-Standorten. Das Transfermanagement im PHV kann insofern keine Anmeldung übernehmen.

In den BAMF-Außenstellen Karlsruhe, Ellwangen und Freiburg bedarf es nach jetzigem Stand keiner vorherigen Anmeldung beim BAMF.

Bei Terminen in den Außenstellen Sigmaringen und Reutlingen/Eningen (einschl. Dienststelle Meßstetten) bittet das BAMF um vorherige Anmeldung der Begleitperson. Diese werden bitte unter folgenden Kontaktdaten gemeldet:

In Reutlingen/Eningen wenden sich Begleitpersonen bitte an: Frau Vanessa Birk, Tel.: 07121/2417-432, E-Mail: vanessa.birk@bamf.bund.de .

In Meßstetten sind zuständig: Herr Davut Saglik, Tel.: 07121/2417-343; E-Mail: davut.saglik@bamf.bund.de, Frau Nicole Winkler, Tel.: 07121/2417-355; E-Mail: nicole.winkler@bamf.bund.de.

Ansprechpartner in Sigmaringen sind: Herr Julian Riester; E-Mail: julian.riester@bamf.bund.de, Herr Silas Tantur; E-Mail: silas.tantur@bamf.bund.de.

Ich bitte Sie, diese Informationen an die Stadt- und Landkreise in Ihrem Regierungsbezirk weiterzugeben und darauf hinzuweisen, die Information auch unter den Ehrenamtlichen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zu streuen, da meist ehrenamtliche Helfer als Begleitperson fungieren und den Behörden nicht immer bekannt sein wird, ob eine Begleitung stattfindet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße aus Heidelberg

Christian Schmidt

Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 92 – Landesweite Steuerungsaufgaben - 76247 Karlsruhe

Weitere Links
Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren
Informationen zur Anhörung im Asylverfahren Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration, Stand Dez. 2016