Anhörung

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Normalerweise werden die Antragsteller auf Asyl zweimal interviewt:

I. bei der Antragstellung

Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem Dublin III - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder oben anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.

II. vor der Entscheidung über den Asylantrag - das sogen. "2. Interview"

Hier meine Aufzeichnungen das 2. Interview betreffend.
Folgende Themen wurden in dieser Reihenfolge verhandelt:

  1. Personalien des Antragstellers abgleichen
  2. Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
  3. Fragen nach dem Fluchtweg: Reiseweg, Kosten der Flucht, erkennungsdienstliche Behandlung unterwegs, Asylantrag gestellt?
  4. Fluchtgründe - möglichst detailliert und Personen-bezogen!
  5. Was würde geschehen, wenn der Antragsteller in die Heimat zurück geschickt würde?
  6. Soll der Antrag nur auf die Flüchtlingseigenschaft begrenzt werden? (Ausschluss der Prüfung auf politisches Asyl nach §16 GG)
  7. Warum gerade Deutschland als Fluchtziel?
  8. Soll das Protokoll zurück übersetzt werden?
  9. Haben Sie alles gesagt, was Sie vortragen wollten?
  10. Unterschreiben Sie?

Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.
Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren