Anhörung

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Normalerweise werden die Antragsteller auf Asyl zweimal interviewt:

I. bei der Antragstellung - das sogen. "1. Interview"

Hier geht es vor allem um den Reiseweg nach Deutschland. Dabei werden Informationen erhoben, die klären sollen, ob Deutschland nach dem Dublin III - Abkommen überhaupt zuständig ist für die Bearbeitung des Asylantrages oder oben anderer Staat dafür in Frage kommt, was u.U. zu einer Rücküberstellung dorthin führen kann.

II. vor der Entscheidung über den Asylantrag - das sogen. "2. Interview"

Hier meine Aufzeichnungen das 2. Interview betreffend.
Folgende Themen wurden in dieser Reihenfolge verhandelt:

  1. Personalien des Antragstellers abgleichen
  2. Fragen nach dem engeren Wohnumfeld (Fluss-Namen, Moschee-Namen, benachbarte Vororte,...) um zu überprüfen, ob der Antragsteller hinsichtlich seiner Identität glaubhaft ist (Abgleich mit Karten auf PC)
  3. Fragen nach dem Fluchtweg: Reiseweg, Kosten der Flucht, erkennungsdienstliche Behandlung unterwegs, Asylantrag gestellt?
  4. Fluchtgründe - möglichst detailliert und Personen-bezogen!
  5. Was würde geschehen, wenn der Antragsteller in die Heimat zurück geschickt würde?
  6. Soll der Antrag nur auf die Flüchtlingseigenschaft begrenzt werden? (Ausschluss der Prüfung auf politisches Asyl nach §16 GG)
  7. Warum gerade Deutschland als Fluchtziel?
  8. Soll das Protokoll zurück übersetzt werden?
  9. Haben Sie alles gesagt, was Sie vortragen wollten?
  10. Unterschreiben Sie?

Soweit der Ablauf, wie ich ihn kennen gelernt habe.

Zur Anmeldung von Begleitpersonen bei der Anhörung

Einer Anmeldung beim Transfermanagement in Heidelberg bedarf es ausschließlich, wenn ein Termin in Heidelberg wahrgenommen werden soll. Da der Zugang zum Gelände kontrolliert wird, ist hier stets eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung unter Angabe von Name, Vorname und ggf. Kfz-Kennzeichen des Beistandes (bei Anreise mit dem Pkw) sowie dem Namen des begleiteten Asylbewerbers erfolgt beim Transfermanagement (Transfermanagement-PHV@rpk.bwl.de, Tel.: 06221 / 7593 -151 oder -152) spätestens einen Tag vor dem Anhörungstermin.

Nicht in Heidelberg anzumelden, sind Begleitpersonen bei Terminen in anderen BAMF-Standorten. Das Transfermanagement im PHV kann insofern keine Anmeldung übernehmen.

In den BAMF-Außenstellen Karlsruhe, Ellwangen und Freiburg bedarf es nach jetzigem Stand keiner vorherigen Anmeldung beim BAMF.

Bei Terminen in den Außenstellen Sigmaringen und Reutlingen/Eningen (einschl. Dienststelle Meßstetten) bittet das BAMF um vorherige Anmeldung der Begleitperson. Diese werden bitte unter folgenden Kontaktdaten gemeldet:

In Reutlingen/Eningen wenden sich Begleitpersonen bitte an: Frau Vanessa Birk, Tel.: 07121/2417-432, E-Mail: vanessa.birk@bamf.bund.de .

In Meßstetten sind zuständig: Herr Davut Saglik, Tel.: 07121/2417-343; E-Mail: davut.saglik@bamf.bund.de, Frau Nicole Winkler, Tel.: 07121/2417-355; E-Mail: nicole.winkler@bamf.bund.de.

Ansprechpartner in Sigmaringen sind: Herr Julian Riester; E-Mail: julian.riester@bamf.bund.de, Herr Silas Tantur; E-Mail: silas.tantur@bamf.bund.de.

Ich bitte Sie, diese Informationen an die Stadt- und Landkreise in Ihrem Regierungsbezirk weiterzugeben und darauf hinzuweisen, die Information auch unter den Ehrenamtlichen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zu streuen, da meist ehrenamtliche Helfer als Begleitperson fungieren und den Behörden nicht immer bekannt sein wird, ob eine Begleitung stattfindet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße aus Heidelberg

Christian Schmidt

Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 92 – Landesweite Steuerungsaufgaben - 76247 Karlsruhe

Standardfragenkatalog im Anhörungsverfahren
Informationen zur Anhörung im Asylverfahren Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration, Stand Dez. 2016