Familien-Zusammenführung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein privates Institut führt genetische Abstammungstests durch. Vgl. den [[Medium:Angebot Familienzusammenführung.pdf|Flyer]].
 
Ein privates Institut führt genetische Abstammungstests durch. Vgl. den [[Medium:Angebot Familienzusammenführung.pdf|Flyer]].
  
 
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Derzeit ist die Familienzusammenführung für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis März 2018 praktisch ausgesetzt. Das  
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Der DRK-Suchdienst hat [https://www.asyl.net/view/detail/News/hinweise-des-drk-zum-familiennachzugsneuregelungsgesetz/ Hinweise] zu dem am 15. Juni 2018 vom Bundestag beschlossenen "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. August 2018 monatlich bis zu 1.000 Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen nach Deutschland einreisen können. Siehe auch
[[Medium:2017-06-Infoverbund-Asyl-Arbeitshilfe-Familiennachzug-zu-Subidiaer-Geschuetzen-Haertefaelle-22-AufenthG.pdf|Merkblatt]] erläutert, was man in solch einem Fall ggfs. trotzdem tun kann, um die Zusammenführung mit Erfolg zu beantragen.<br />
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[[Medium:2018-06-11 DRK-Suchdienst Fachinformation Familienzusammenfuehrung.pdf|hier]]
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Der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 13.06.2017 eine umfangreiche [http://wiki.fk-asyl.org/images/7/74/Handreichung_Familienzusammenführung.pdf Handreichung] für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familien­zusammenführung veröffentlicht. Das folgende Inhaltsverzeichnis soll einen Eindruck vermitteln, was in der Broschüre zu finden ist:<br />
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Der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 13.06.2017 eine umfangreiche [[Medium:Handreichung_Familienzusammenführung.pdf| '''Handreichung''']] für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familien­zusammenführung veröffentlicht. Das folgende Inhaltsverzeichnis soll einen Eindruck vermitteln, was in der Broschüre zu finden ist:<br />
  
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I. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz (§§ 27–36 AufenthG)<br />
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II. Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung<br />
 
  
 
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IV. Familienzusammenführung – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge<br />
 
  
 
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2019, 16:56 Uhr

Sprachen:
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In Radolfzell bietet das Deut. Rote Kreuz, Kreisverband LK Konstanz e.V. (Frau Maryia Lovina, Konstanzer Str. 74, Radolfzell, Tel. 07732 9460157, E-Mail: asylbetreuung@drk-kn.de Beratungen zum Thema Familienzusammenführung an.

Familienzusammenführung, ein Merkblatt des DRK Kreisverbandes Konstanz


Seiten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei

Ein privates Institut führt genetische Abstammungstests durch. Vgl. den Flyer.

Der DRK-Suchdienst hat Hinweise zu dem am 15. Juni 2018 vom Bundestag beschlossenen "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. August 2018 monatlich bis zu 1.000 Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen nach Deutschland einreisen können. Siehe auch hier .

Der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 13.06.2017 eine umfangreiche Handreichung für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familien­zusammenführung veröffentlicht. Das folgende Inhaltsverzeichnis soll einen Eindruck vermitteln, was in der Broschüre zu finden ist:

I. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz

(§§ 27–36 AufenthG)

1. Familienbegriff nach dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz
2. Grundvoraussetzungen für den Familiennachzug
3. Kindernachzug (Nachzug eines Kindes zu den Eltern oder einem Elternteil in Deutschland)
4. Ehegattennachzug/Nachzug des Lebenspartners/der Lebenspartnerin nach Deutschland
5. Nachzug „sonstiger Familienangehöriger“
6. Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung

II. Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung

1. Räumlicher Geltungsbereich der Dublin III-Verordnung
2. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
3. Familienbegriff nach dem Regelungsregime der Dublin III-Verordnung
4. Verhältnis des Verfahrens nach Dublin III-Verordnung und des Verfahrens zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz
5. Ablauf des Dublinverfahrens

III. Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands

1. EASY-System und Familienzusammenführung
2. Länderübergreifende (Um-)Verteilung

IV. Familienzusammenführung – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

1. Begriffsdefinition unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
2. Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands
3. Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung
4. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz nach Deutschland: Elternnachzug
5. Notwendige Kosten zur Familienzusammenführung (Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen)

Anhang: Ansprechpartner/innen