Jobcenter: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Jobcenter Radolfzell ist nach Abschluss des Asylverfahrens zuständig für den Lebensunterhalt und die Arbeitssuche der Geflüchteten. Die Geschäftsstelle des Jobcenters in Radolfzell findet man [http://www.jobcenter-kn.de/das-jobcenter-landkreis-konstanz/landkreiskarte/geschaeftsstelle-radolfzell.htmlhttp://www.jobcenter-kn.de/das-jobcenter-landkreis-konstanz/landkreiskarte/geschaeftsstelle-radolfzell.html |hier].<br />
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Deutsche Betreuer benötigen eine Vollmacht, wenn sie Auskünfte über bestimmte Geflüchtete haben möchten.
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Das Jobcenter ist nach Abschluss des Asylverfahrens zuständig für den Lebensunterhalt und die Arbeitssuche der Geflüchteten. Die Geschäftsstelle des Jobcenters in Radolfzell ist mittlerweile aufgelöst. Die zuständige Geschäftsstelle in Singen findet man [https://www.jobcenter-kn.de/das-jobcenter-landkreis-konstanz/geschaeftsstellen/geschaeftsstelle-singen/ hier].<br />
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Deutsche Betreuer benötigen eine [[Medium:Erlaubnis zur Auskunftserteilung an Dritte 01.pdf|Vollmacht]], wenn sie Auskünfte über bestimmte Geflüchtete einholen möchten.<br />
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2018, 10:34 Uhr

Sprachen:
العربية • ‎Deutsch • ‎English • ‎فارسی • ‎ትግርኛ

Das Jobcenter ist nach Abschluss des Asylverfahrens zuständig für den Lebensunterhalt und die Arbeitssuche der Geflüchteten. Die Geschäftsstelle des Jobcenters in Radolfzell ist mittlerweile aufgelöst. Die zuständige Geschäftsstelle in Singen findet man hier.
Deutsche Betreuer benötigen eine Vollmacht, wenn sie Auskünfte über bestimmte Geflüchtete einholen möchten.