Miete Gemeinschaftsunterkunft

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Das Landratsamt Konstanz hat im November 2016 die Gebührenordnung für die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Flüchtlinge geändert. Bis Oktober wurde der Wohnheimplatz in einem Dreibettzimmer mit 140€ berechnet. Jetzt sieht die Gebührenordnung folgendermaßen aus:

1. Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres 320,00 €
2. Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres oder Kinder nach Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie sich noch in der Schulausbildung befinden 183,00 €
3. Paare mit mehr als 2 Kindern nach Ziff. 3 916,00 €
4. Alleinerziehende mit mehr als 2 Kindern nach Ziff.2 687,00 €

Bei einem anerkannten Flüchtling, der in die Zuständigkeit des Jobcenters übergeht und keine Leistungen nach dem AsylbeLG erhält, überweist das Jobcenter aktuell 320€ als Miete an das Landratsamt. Sucht sich ein anerkannter Asylbewerber selbst ein Zimmer, das er alleine bewohnen kann, so darf dies im Landkreis Konstanz jedoch nur max. 250€ warm kosten (s. „Kriterien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft“). Wie kann ein Platz in einem Dreibettzimmer teurer sein als ein Einzelzimmer auf dem Wohnungsmarkt? In einer Dreizimmerwohnung mit neun Bewohnern in der GU in der Kasernenstraße wohnten zuletzt in einem Zimmer drei arbeitende Flüchtlinge. Das Landratsamt erhält ca. 800€ Miete für dieses eine Zimmer, direkt von den Betroffenen.
Das bedeutet, dass ein Asylbewerber, der selbst Geld verdient und verpflichtet ist in der GU zu wohnen, für sein Bett in einem Mehrbettzimmer bis zu 320€ pro Monat bezahlen muss. Verdient er weniger als 820€ netto, wird die Miete um den Minderbetrag gekürzt.
Ein afghanischer Asylbewerber beispielsweise, der 785,01€ netto pro Monat verdient, muss 287,87€ für einen Schlafplatz in einem Dreibettzimmer zahlen. Als er diese hohe Rechnung erhielt, beschloss er, die Anmeldung für einen Sprachkurs aufzuschieben, den er selbst bezahlen müsste.
Damit behindert diese hohe Miete die Integration der Flüchtlinge!
Folgendes Dokument zeigt sehr übersichtlich, wie sich Einkommen und Miete zueinander verhalten: Das bleibt dem Geflüchteten nach Abzug der Miete