Mietobergrenzen

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Für die Miete von Anschluss-Unterbringungen gelten im Landkreis Konstanz die folgenden Mit-Obergrenzen, die vom Landkreis bzw. vom Jobcenter maximal bezuschusst werden. Kriterien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft abgeschlossene Wohnungen: